Deutschlands Juristen werden in den nächsten Monaten regelmäßig über eine in ihren Kreisen absolut ungewöhnliche Anzeige stolpern: Die Rede ist von unserer Anzeigenaktion zur Justizoffensive!
Wir inserieren dank eurer Unterstützung in relevanten Fachzeitschriften und machen so Rechts- und Staatsanwälte sowie Richter auf unsere “Richtervorlage” aufmerksam und rufen dazu auf, die Vorlage anzuwenden. Die Richtervorlage, auch Normenkontrollantrag, ist im Prinzip eine Verfassungsbeschwerde. Sie kann sowohl von Richtern als auch Angeklagten, denen Verstöße gegen das BtMG im Zusammenhang mit Cannabis vorgeworfen werden, verwendet werden.
Wir schalten bis Ende November zum Teil ganzseitige Anzeigen in (fast) allen relevanten Fachpublikationen wie der NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht), der NJW (Neue Juristische Wochenschrift), “Der Strafverteidiger” und “Betrifft Justiz”.
Fast alle Fachzeitschriften?
Wir schreiben das Jahr 2019. Alle relevanten Fachmagazine drucken die Anzeige des Deutschen Hanfverbands. Alle Magazine? Nein! Ein von unbeugsamen Richtern herausgegebenes Magazin wehrt sich mit Händen und Füßen gegen unsere Anzeige. Spaß beiseite: Selbst nach wochenlangen Verhandlungen mit dem Deutschen Richterbund, der die “Deutsche Richterzeitung” (DRZ) herausgibt, war es nicht möglich, unsere Anzeige dort zu platzieren. Der Deutsche Richterbund weigerte sich, jegliches vorgelegtes Anzeigenmotiv des Deutschen Hanfverbands abzudrucken und stellt damit leider eine Ausnahme unter den ansonsten aufgeschlossenen Redaktionen dar. Das ist natürlich schade, aber wir sind zuversichtlich, dass wir auch mit den anderen Publikationen für einige Diskussionen in Deutschlands Gerichten, Anwaltskanzleien und juristischen Fakultäten sorgen werden!
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