Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 12.07.2023
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seinem gestern bekannt gegebenen Beschluss, die Richtervorlagen der Amtsgerichte Bernau, Münster und Pasewalk für unzulässig zu erklären, aus der Verantwortung gezogen.
Der Deutsche Hanfverband hatte eine Mustervorlage zur Verfügung gestellt, um zu zeigen, dass das Verbot von Cannabis nicht erforderlich, nicht geeignet, nicht verhältnismäßig und somit verfassungswidrig ist. Dem ist das BVerfG nicht gefolgt. Die Richtervorlagen seien allesamt unzulässig, weil sie die Feststellungen aus dem letzten Cannabis-Urteil nicht erschüttert hätten. Damit gibt es fast dreißig Jahre nach dem Urteil von 1994 weiterhin keine neue Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des geltenden Verbots von Cannabis.
Dazu DHV-Sprecher Georg Wurth:
“Dass der Beschluss erst drei Jahre nach der ersten Richtervorlage kommt, macht klar, dass die Richter nicht entscheiden wollten. Wenn es ihnen wirklich um Mängel bei der Zulässigkeit der Richtervorlagen gegangen wäre, hätten sie das auch schon nach drei Monaten beschließen können.”
Auf die aktuelle politische Debatte über die Legalisierung von Cannabis hat die Nicht-Entscheidung des Karlsruher Gerichts jedoch keine Auswirkung.
” Es ist Sache des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, Strafnormen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.” BVerfG, Pressemitteilung vom 11.07.2023
“Am aktuellen politischen Prozess ändert der Beschluss nichts. Die Politik sollte ein schlechtes Gesetz auch dann ändern, wenn es nicht verfassungswidrig ist”, so Georg Wurth weiter.
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