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Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz

Berlin, 03.12.2020 – In der vergangenen Woche wurde öffentlich, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder einen Befangenheitsantrag gegen den Bernauer Jugendrichter Andreas Müller gestellt hat, weil dieser sich regelmäßig öffentlich für die Legalisierung von Cannabis ausspricht. Diesen Versuch, den Richter in einem Cannabisverfahren aus dem Weg zu räumen, kritisiert der Deutsche Hanfverband als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Der Verband sieht einen Zusammenhang mit Müllers Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht, die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots zu prüfen.

Die Staatsanwaltschaft hat Zweifel an Andreas Müllers Neutralität in Verfahren, in denen es um Cannabis geht, und begründet dies mit seinen Äußerungen in der Öffentlichkeit. Auch wenn sich dieser Befangenheitsantrag laut Auskunft der Staatsanwaltschaft nicht auf den Normenkontrollantrag beziehen soll, liegt dieser Verdacht nahe. Denn obwohl Richter Müller sich seit vielen Jahren für einen anderen rechtlichen Umgang mit Cannabis einsetzt und dies auch öffentlich kundtut, reagiert die Staatsanwaltschaft erst, nachdem er sich im April 2020 öffentlichkeitswirksam an das BVerfG gewandt hat. Dabei ist Müller schon seit mindestens 2004 mit seiner prohibitionskritischen Meinung in den Medien präsent, nachdem er damals seinen ersten Normenkontrollantrag zum Cannabisverbot in Karlsruhe gestellt hatte.

Doch nicht nur der Zeitpunkt, auch die Umstände des Antrags erscheinen ungewöhnlich: In der Regel stellen Verteidiger Befangenheitsanträge gegen Richter, nun ist es der Oberstaatsanwalt, der Zweifel an der Neutralität eines Richters hat. Es ist Richtern nicht verboten, ihre private Meinung öffentlich zu äußern. Zudem machte Richter Andreas Müller lediglich von seinem Recht als Richter gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG Gebrauch und legte einen ihm nicht rechtmäßig vorkommenden Sachverhalt dem BVerfG zur Entscheidung vor. Nach dieser Vorschrift ist es sogar die Pflicht eines Richters, im Zweifel eine solche Überprüfung zu beantragen anstatt einfach blind Menschen aufgrund eines womöglich verfassungswidrigen Gesetzes zu verurteilen. Dass der Bernauer Jugendrichter nun folgerichtig auch weitere Cannabisverfahren bis zur Entscheidung des BVerfG aussetzt, ist logisch. Es erscheint ungewöhnlich, dass der Oberstaatsanwalt in einem politisch derart relevanten Fall laut Aussage einer Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder allein auf Empfehlung eines Fachbereichsleiters und ohne Kenntnis höherer Stellen aktiv geworden sein soll. Sollte herauskommen, dass der Oberstaatsanwalt mit politischer Rückendeckung der Justizministerin des Landes Brandenburg Susanne Hoffmann (CDU) gegen Richter Müller agiert, wäre dies einer der größten Justizskandale in der Geschichte des Landes Brandenburg.

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